Kinoprogramme einschließlich der Vorfilme erhalten eine Altersfreigabe durch freiwillige Selbstkontrollorgane. Diese Altersfreigaben sind verbindlich für den Besuch von Filmvorführungen. Ist keine Altersfreigabe erfolgt, dürfen nur Erwachsene über 18 Jahren diese Filme besuchen (Ausnahme: Informations-, Instruktions- und Lehrfilme).
Zusätzlich gelten folgende Regelungen:
- Kinder unter sechs Jahren dürfen ausschließlich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Filme ansehen, die ohne Altersbeschränkungen freigegeben sind.
- Kinder ab sechs Jahren dürfen Filme mit einer Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind; eine erziehungsbeauftragte Person reicht hierfür nicht.
- Wenn ein Kinoprogramm erst nach 20.00 Uhr beendet ist dürfen Kinder ab sechs Jahren trotz der entsprechenden Altersfreigabe die Vorstellung nur besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind.
- Wenn ein Kinoprogramm erst nach 22.00 Uhr beendet ist dürfen Jugendliche unter 16 Jahren trotz der entsprechenden Altersfreigabe die Vorstellung nur besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind.
- Wenn ein Kinoprogramm erst nach 24.00 Uhr beendet ist dürfen Jugendliche ab 16 Jahren trotz der entsprechenden Altersfreigabe die Vorstellung nur besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind.
Werbung für Tabakwaren oder alkoholische Getränke darf unabhängig von Altersfreigaben des Programmes erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden.