Durch die Liberalisierung des Sexualstrafrechts in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das bis dahin bestehende allgemeine Prostitutionsverbot aufgegeben. Grundsätzlich trifft der Gesetzgeber heute eine Bewertung dahin gehend, dass die Prostitution die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet. Für die Prostitution ist heute im Einzelfall durch den Gesetzgeber rechtlich geregelt, inwieweit sie erlaubt oder verboten ist.