Die Trennung der existenzsichernden Leistung von der Fachleistung erfolgt zum 1. Januar 2020 für alle Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Diese Änderung sorgt dafür, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt wird.
Die Grundsicherung wird durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe gezahlt werden.
Im Rahmen der Antragstellung beim Amt für Soziales und Wohnen werden laufend Fragen auftreten. Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig und geben Antworten, die teilweise vom Stand der laufenden Gesetzgebung abhängen.
Erhalte ich ein Darlehen für den Zuzahlungsbetrag bei meiner Krankenversicherung für das Jahr 2020?
Ich gehe arbeiten. Wie kann ich mein Einkommen nachweisen?
Bis zu welcher Höhe gilt die Warmmiete als angemessen?
Wo finde ich eine Ausfüllhilfe und einen Antragsvordruck?
Wird für mich ein Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung anerkannt?
Wird für mich ein Mehrbedarf für das Merkzeichen G/aG anerkannt?
Ist mein Vermögen im Bestattungsvorsorgevertrag geschützt?
Wird meine Haftpflichtversicherung berücksichtigt?
Wird meine Hausratversicherung berücksichtigt?
Wird meine Sterbegeldversicherung berücksichtigt?