Werden junge Menschen straffällig, ist die Jugendgerichtshilfe gefragt. Mitarbeiterinnen*Mitarbeiter begleiten den jungen Menschen in Diversions- (vorgerichtliche Verfahren) und in Jugendgerichtsverfahren. Sie sorgen dafür, dass erzieherische, soziale und fürsorgerische Aspekte beachtet werden. Hierzu lernen sie die*den Jugendliche*n/jungen Erwachsenen zunächst kennen und schlagen dem Gericht Maßnahmen vor, die die Persönlichkeitsentwicklung des*der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen fördern können. Sie überwachen die Auflagen und Weisungen der Gerichte, führen pädagogische Maßnahmen durch, vermitteln beim Schadensausgleich und schlichten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes befindet sich seit März 2018 im Haus des Jugendrechts. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe arbeiten hier gemeinsam unter einem Dach.
Dadurch werden Verfahrensabläufe beschleunigt und die beteiligten Akteurinnen*Akteure können sich effizienter um mehrfach straffällig gewordene junge Täterinnen*Täter kümmern.
Jugendgerichtshilfen bieten neben dem Jugendamt auch die Arbeiterwohlfahrt, das Diakoniewerk und der cse (Caritasverband für die Stadt Essen e.V. und Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V.) an.