Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut

Ende des Unterstützungsprogramms Stärkungspakt NRW - Gemeinsam gegen Armut

Mit Ablauf des Jahres 2023 endete das Unterstützungsprogramm ''Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut'' des Landes NRW. Es stehen daher keine weiteren Unterstützungsmittel aus diesem Fördertopf zur Verfügung.

Anträge auf Unterstützungsleistungen zum Kauf eines energieeffizienteren Haushaltsgerätes, die nach dem 5. November 2023, beziehungsweise Anträge auf Übernahme von Haushaltsstromnachzahlungen, die nach dem 10. Dezember 2023 bei der Stadt Essen eingegangen sind, konnten keine Berücksichtigung finden. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge und der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Budgetmittel konnten darüber hinaus auch nicht alle Anträge, die vor den genannten Terminen eingegangen sind, positiv beschieden werden.

Zu allen noch nicht beschiedenen Anträgen erfolgen schnellstmöglich schriftliche Benachrichtigungen.

Bitte haben Sie Verständnis für dieses Vorgehen und sehen von weiteren Anfragen ab.

Pressemitteilung zum Antragsstoppp für den Tausch von Haushaltsgroßgeräten (03. November 2023)

Krisenbedingt sind die Energiekosten, Lebensmittelpreise und Inflation stark gestiegen. Das stellt viele Bürger*innen vor große Herausforderungen, besonders alle mit geringem Einkommen. Auch soziale Träger*innen, Vereine und Institutionen stehen unter großem Druck, denn auch der Beratungsbedarf für Sozialleistungen, Wohn-, Heiz- und Energiekosten sowie Verschuldungssituationen ist stark gestiegen.

Um betroffene Bürger*innen und Einrichtungen in dieser Situation finanziell zu unterstützen, hat die Landesregierung den Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Darüber stehen der Stadt Essen bis Ende 2023 insgesamt 7,8 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die Mehrausgaben von Bürgerinnen*Bürgern und sozialer Infrastruktur in Notlagen abgefedert werden. Es handelt sich um sogenannte Billigkeitsleistungen: Das heißt, es gibt keinen rechtlichen Anspruch. Sie können aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur Milderung von Schäden und Nachteilen gezahlt werden.

Unterstützung für Institutionen der sozialen Infrastruktur

Institutionen der sozialen Infrastruktur mit Sitz in Essen können finanzielle Unterstützung für die Aufrechterhaltung und/oder Ausweitung ihres Betriebs aufgrund erhöhter Nachfrage erhalten. Dazu zählen:

  • Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser
  • Lebensmittelverteiler
  • Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen
  • Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen
  • Kälte-/Wärmebusse
  • Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen
  • medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz
  • Erwerbslosenzentren
  • Seniorentreffs
  • Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen
  • Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung, sofern es keine anderweitigen Bezuschussungen gibt

Einrichtungen, die über eine Drittmittelförderung vollfinanziert werden, sind von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Kontakt

Fragen zur Antragstellung und -bearbeitung beantwortet das ServiceCenter Essen im Auftrag des Teams des Stärkungspakts NRW im Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen:

Telefon: 115 oder 0201 88-0
E-Mail: staerkungspakt@essen.de

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