Die politische Grundlage zur Erstellung des Kleingartenentwicklungskonzeptes bildet der Ratsbeschluss vom 24. Mai 2017. Durch ihn wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V. ein Kleingartenentwicklungskonzept unter Berücksichtigung des Bundeskleingartengesetzes zu erarbeiten.
Laut Beschluss ist die Bestandssicherung der Kleingartenanlagen unter Berücksichtigung städtebaulicher, sozialer und ökologischer Ziele das Hauptziel des Konzeptes. Weiterhin werden die bedarfsgerechte Sicherung von Ersatzland sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen genannt.
Unter anderem sollen die folgenden Aspekte weiterführend Berücksichtigung bei der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes finden:
- Die Kleingärten sind bedarfsgerecht zu erhalten und qualitativ aufzuwerten.
- Die sozialen und integrativen Funktionen als Stärke des Kleingartenwesens sind weiter auszubauen.
- Die ökologischen Chancen als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel sind zu nutzen.
- Der Bodenschutz in Kleingärten (Bundes-Bodenschutzgesetz 1999, Baugesetzbuch 2004, Bundesnaturschutzgesetz)
Das Konzept soll laut Beschluss die Grundlage einer geordneten und zeitgemäßen Entwicklung der Kleingartenanlagen bilden. Die sich hierdurch ergebende Planungssicherheit soll zur nachhaltigen Pflege und Erhaltung der Grünflächen durch die Kleingärtner*innen beitragen.
Mit der Erstellung des Essener Kleingartenentwicklungskonzeptes (EKEK) hat Grün und Gruga das Landschaftsarchitekturbüro Emkes GmbH aus Bochum beauftragt.
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