Wenn Menschen durch psychische inkl. Suchterkrankungen erhebliche Einschränkungen in ihrer Alltagsbewältigung haben, können sie Hilfen zum selbständigen Wohnen beantragen. Diese Hilfen werden auch "Hilfen zum ambulant betreuten Wohnen" oder kurz "BeWo" genannt.
Wer leistet Was?
Die Dienste, die diese Hilfen anbieten, setzen Fachleute, wie z.B. Sozialarbeiter*innen, Krankenpfleger*innen sowie Sozialpädagog*innen ein. Diese Fachkräfte besuchen die erkrankten Menschen je nach Hilfebedarf regelmäßig, das heißt ein- bis mehrmals in der Woche und helfen den Betroffenen in ihren Wohnungen/ Wohngemeinschaften bei der Bewältigung des Alltags. Dazu gehören Hilfen beim selbstständigen Wohnen und Leben, bei der Ernährung und persönlichen Hygiene, bei Konflikten mit Bezugspersonen oder Vermieter*innen sowie Unterstützung bei Behörden- oder Arztbesuchen.
Ziel der Hilfen ist, dem betroffenen Menschen ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in eigener Wohnung und beim Leben in der Gemeinschaft (wieder) zu ermöglichen.
Wie bekomme ich Hilfe?
Aufgrund der Einführung der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes zum 01. Januar 2020 kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Umstellung auf das neue Erhebungssystem. Weiterhin können Hilfebedarfe durch Fachkräfte der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EuTB), der sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) eines Krankenhaussozialdienstes eines BeWo Dienstes oder durch gesetzliche Betreuer*innen mittels Hilfeplanformular (IHP3.2) aufgenommen und dem zuständigen Kostenträger zugeleitet werden.
Wo finde ich ein passendes Angebot?
Angebote zum ambulant betreuten Wohnen (BeWo) im Stadtgebiet Essen.
An wen kann ich mich mit Anregungen oder bei Problemen wenden?
Ansprechpartner *innen für Anregungen oder bei Problemen.
Essener Qualitätsstandards für das ambulant betreute Wohnen
Die Essener Qualitätsstandards wurden auf der Grundlage einer Arbeitshilfe der Universität Siegen von allen Essener Fachleuten des gemeindepsychiatrischen Verbundes, des Suchtkrankenhilfesystems und unter Beteiligung der Stadt Essen gemeinsam entwickelt.
In den Gremien der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft der AG PlaKo (Arbeitsgemeinschaft für die Planung und Koordinierung psychosozialer Einrichtungen in Essen) wurden sie aktuell überarbeitet, befürwortet und verabschiedet. Mit der Unterzeichnung der Essener Qualitätsstandards haben die Anbieter*innen erklärt, dass sie diese "Standards" in der Versorgung psychisch kranker inkl. suchtkranker Menschen freiwillig und selbstverpflichtend anerkennen und sie zusätzlich zu den Standards des Kostenträgers LVR einhalten wollen.