Die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) sind im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) beschrieben.
Gesetzlicher Auftrag
Schulärztliche Untersuchungen und Schulsprechstunden und andere gesundheitsfürsorgerische Maßnahmen sind Aufgaben der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste gemäß § 54 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen, sowie gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Gesetz).
Schulärztliche Gutachten
- Schuleingangsuntersuchungen
- Schulärztliche Untersuchungen bei der Einschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen (sogenannte Seiteneinsteigende)
- Untersuchungen im Rahmen der Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfes
- Untersuchungen während der Schullaufbahn
Sozialmedizinische Gutachten
- Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe
Betriebsärztliche Aufgaben und Gesundheitsförderung
- Jährliche Kindergartenbesuche inklusive Impfberatung für jedes neu aufgenommene Kind
- Informationen der Erzieher*innen, Vorträge in Elterncafes bei bestehenden Kooperationsverträgen mit Familienzentren
- Individuelle schriftliche Impfberatung aller Kinder im 7. Schulbesuchsjahr
- Alle 14 Tage Impfsprechstunde für die durch das Amt für Soziales und Wohnen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) versicherten Kinder und Jugendlichen. Dies gilt auch für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche aus EU-Staaten, die keinen Versicherungsschutz besitzen
- Eigene Projekte zur Gesundheitsförderung bei der Einschulung oder den Untersuchungen der Schüler*innen der 9. Klassen
- Ansprechpartner*in für Eltern / Kitas / Schulen in Fragen der Gesundheit (sowohl physisch als auch psychisch)
- Untersuchungen vor Aufnahme in die KiTa für Kinder von Kunden des JobCenters