Im Rahmen der Medizinalverwaltung überwacht das Gesundheitsamt die selbstständige Berufsausübung von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe und akademischen Heilberufe sowie die Durchführung der Ausbildungsgesetze und -verordnungen der Aus- und Fachweiterbildungen im Gesundheits- und Rettungswesen.
Die Zuständigkeit der Medizinalverwaltung liegt im Bereich:
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent*in (Krankenpflegehelfer*in)
- Heilpraktiker*in
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Logopädin*Logopäde
- Masseur*in und med. Bademeister*in
- Notfallsanitäter*in
- Physiotherapeut*in
- Podologin*Podologe
- Rettungsassistent*in
- Medizinisch-technische*r Assistentin*Assistent (Labor / Radiologie / Funktionsdiagnostik)
- Pharmazeutisch-technische*r Assistentin*Assistent
- Todesbescheinigungen und Leichenwesen – Zentralkartei
Nähere Informationen zu den einzelnen Bereichen finden Sie auch über die Einträge rechts in der Navigation.