Apotheken- und Arzneimittelüberwachung

Die Apotheken- und Arzneimittelüberwachung stellt sich vor

Amtsapotheker*innen erfüllen die nach dem Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelgesetz sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW vorgeschriebenen Aufgaben für die Städte Essen, Mülheim und Oberhausen (MEO-Region).

Nachfolgend finden Sie einige Aufgabengebiete der Apotheken- und Arzneimittelaufsicht mit für Sie hilfreichen Informationen.

Klicken Sie einfach auf die einzelnen Themen, um mehr zu erfahren.

Aufgaben der Amtsapotheker*innen sind unter anderem:

Kontakt

Terminvereinbarung für Beglaubigungen bei Reisen mit BtM

Telefon: +49 201 88-53944

Alle weiteren Angelegenheiten

Telefon: +49 201 88-53945

Aktuelles

Arzneimittelbezogenes Entlassmanagement in NRW

Entlassmanagement - Handreichung

Nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen Patient*innen oftmals weiterhin Arzneimittel. Der Übergang vom Krankenhaus in die nachfolgende Versorgung ist für Patienten eine besonders kritische Phase. Um Versorgungslücken zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach §39 Abs. 1a SGB V gesetzlich zu einem effektiven Entlassmanagement verpflichtet.

Die Amtsapotheker*innen in NRW haben in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA) eine Handreichung für die Krankenhäuser in NRW erstellt. Die Publikation legt den Schwerpunkt auf die Rezeptausstellung und zeigt praktikable Handlungsoptionen in der Arzneimittelversorgung auf.

Weitere Informationen sowie die Handreichung finden Sie hier

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