Die Amtsapotheker*innen sind zuständig für die Städte Essen, Mülheim und Oberhausen (MEO-Region) nach dem Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelgesetz sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW vorgeschriebenen Aufgaben.
- Aufgabengebiet der Pharmazeutischen Überwachung:
- Erlaubniserteilung für Apotheken und Krankenhausapotheken
- Genehmigung von Versorgungsverträgen für Apotheken, Krankenhausapotheken, Altenheime und Rettungsdienste
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, Krankenhäusern und bei Ärzten
- Beglaubigung von Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
- Überwachung der Arzneimittellagerung in Alten- und Pflegeheimen
- Überwachung von unerlaubter Werbung im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes
- Mitwirkung bei der Bekämpfung des Drogen-und Medikamentenmissbrauchs
Sofern eine Eröffnung oder Übernahme einer Apotheke beabsichtigt wird, sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Amtsapotheker aufgenommen werden. Die Antragsunterlagen sollten mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin vollständig vorliegen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Bereichen finden Sie rechts in den Downloads. Für darüber hinaus gehende Informationen stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner*innen zur Verfügung