Apotheken- und Arzneimittelüberwachung

Informationen für Apothekenbetreiber*innen und Ärzt*innen

Die Amtsapotheker*innen sind zuständig für die Städte Essen, Mülheim und Oberhausen (MEO-Region) nach dem Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelgesetz sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW vorgeschriebenen Aufgaben.

  • Aufgabengebiet der Pharmazeutischen Überwachung:
  • Erlaubniserteilung für Apotheken und Krankenhausapotheken
  • Genehmigung von Versorgungsverträgen für Apotheken, Krankenhausapotheken, Altenheime und Rettungsdienste
  • Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, Krankenhäusern und bei Ärzten
  • Beglaubigung von Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
  • Überwachung der Arzneimittellagerung in Alten- und Pflegeheimen
  • Überwachung von unerlaubter Werbung im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes
  • Mitwirkung bei der Bekämpfung des Drogen-und Medikamentenmissbrauchs

Sofern eine Eröffnung oder Übernahme einer Apotheke beabsichtigt wird, sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Amtsapotheker aufgenommen werden. Die Antragsunterlagen sollten mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin vollständig vorliegen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Bereichen finden Sie rechts in den Downloads. Für darüber hinaus gehende Informationen stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner*innen zur Verfügung

Überwachung der Apotheken und des sonstigen Einzelhandels mit Arzneimitteln für Essen, Mülheim und Oberhausen

Frau Hugo-Hanke
Frau Kremer
Frau Kuhnen
Frau Peukert
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

Verwaltungsangelegenheiten der Apotheken- und Arzneimittelüberwachung, MEO

Frau Kuhnen
Frau Müller
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)
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