Damit die rechtliche Betreuung die wirkungsvolle Unterstützung ausüben kann, die der Gesetzgeber für bestimmte Lebenssituationen vorgesehen hat, wird in der Praxis viel Zeit und Arbeit investiert.
Im betreuungsgerichtlichen Verfahren entstehen Kosten, indem Dokumente erstellt, Termine außerhalb des Gerichts wahrgenommen oder Sachverständige und Verfahrenspfleger*innen tätig werden. Auch wenn das Gericht in einer bestimmten Weise entschieden hat, zum Beispieleine Betreuung eingerichtet hat, fallen für die gerichtliche Begleitung der Betreuung laufende Kosten an. Wie hoch sich die Gerichtskosten insgesamt im Einzelnen darstellen und inwieweit die betroffene Person selbst sie zu tragen hat, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz (S. 36 f). Zu den Kosten, die durch die eigentliche Betreuung anfallen, informieren wir Sie hier .