Hygienekontrollen

Aufgabenschwerpunkte der Hygienekontrolleur*innen im Gesundheitsamt

Die Abteilung der Hygienekontrolle ist verantwortlich für spezielle Prüf- und Kontrollaufgaben. Hier werden verschiedene Maßnahmen zum gesundheitlichen Infektionsschutz der Bevölkerung festgelegt und vorhandene Einrichtungen kontrolliert. Verstöße gegen angeordnete Maßnahmen bestehende Bestimmungen zum Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden verfolgt.

Hygienekontrollen in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, in Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen des Kur- und Badewesens, in kosmetischen Bereichen und Krankenhäusern werden durch die Hygienekontrolleur*innen durchgeführt. Hierbei werden alle Einrichtungen auf die Einhaltung der technischen und hygienischen gesetzlichen Anforderungen hin überprüft und gegebenenfalls Messungen oder bestimmte Laboruntersuchungen veranlasst.

Ein weiterer Eckpfeiler des Tätigkeitsfeldes ist die Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Infektionskrankheiten des Menschen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden epidemiologische Daten auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes erhoben, ausgewertet und beurteilt. Häufungen und Übertragungen von Infektionserkrankungen werden erfasst und entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung festgelegt. Die Beratung der Bürger*innen in persönlichen Hygienemaßnahmen bei bestimmten Erkrankungen, Umgang mit Schädlingen und Wohnungshygiene in besonderen Fällen sowie beispielsweise festlegen von Tätigkeits- und Schulverboten oder das Verhängen von Quarantäne-Anordnungen sind häufig angewandte Mittel.

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