Trinkwasserhygiene

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und die Grundlage allen Lebens. Ohne Nahrung kann der Mensch bei genügender Wasseraufnahme Wochen überleben, ohne Wasser dagegen nur wenige Tage.

Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers basiert auf dem Infektionsschutzgesetz.

Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird durch die Trinkwasserverordnung geregelt. „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.“

Diese Anforderung gilt, wenn mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (die detaillierten technischen Vorschriften und Hinweise des DVGW, DIN, VDI, etc) beachtet werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7a entspricht.

Die Trinkwasserverordnung setzt die EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht um.

Aufgaben des Gesundheitsamtes:

  • Information und Beratung zur Trinkwasserbeschaffenheit
  • Prüfung von Beschwerden über mangelhafte Trinkwasserbeschaffenheit
  • Überwachung der Trinkwasserwasserversorgungsanlagen,
  • Überwachung der Trinkwasser-Installationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird.
  • Auch private und gewerbliche Hausinstallationen können überprüft werden, wenn hier Beanstandungen des Trinkwassers bekannt werden.
  • Überwachung der Untersuchungspflicht von Legionellen im Warmwasser
  • Überwachung von Brauchwasser(Regenwasser-)nutzungsanlagen in besonderen Fällen

Legionellen

Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung § 14b ist das Trinkwasser in bestimmten Trinkwasser-Installationen auf Legionellen spec. systemisch zu untersuchen. Mehr erfahren...

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