Bei Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen handelt es sich um Gestaltungsinstrumente, die jede*r Bürger*in nutzen kann, damit die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch im Falle einer späteren Handlungsunfähigkeit gewahrt werden. Ist hiervon Gebrauch gemacht worden, ist die Bestellung eines*r Betreuer*in oft nicht nötig.