Bei Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen handelt es sich um Gestaltungsinstrumente, die jede*r Bürger*in nutzen kann, damit die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch im Falle einer späteren Handlungsunfähigkeit gewahrt werden. Ist hiervon Gebrauch gemacht worden, ist die Bestellung eines*r Betreuer*in oft nicht nötig.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann einer Vertrauensperson die Befugnis verliehen werden, bei Bedarf bestimmte Angelegenheiten stellvertretend zu regeln. Dabei kann man individuell entscheiden, welche Kompetenzen die Vertrauensperson erhalten soll (zum Beispiel Entscheidung über medizinische Maßnahmen, Verfügung über Vermögensgegenstände, Lesen und Bearbeiten von Post).
Auch für den Fall, dass (trotz Vorsorgevollmacht) ein*e Betreuer*in bestellt wird, können individuelle Wünsche verschriftlicht werden: Mit einer Betreuungsverfügung lässt sich festhalten, wer in diesem Fall möglichst zum*r Betreuer*in bestellt werden soll. Dabei kann man auch einen „Zweitwunsch“ angeben. Auch lässt sich niederlegen, welche Personen auf keinen Fall zum*r Betreuer*in bestellt werden sollten. In der Betreuungsverfügung kann man zudem gerichtet an eine*n zukünftigen Betreuer*in inhaltliche Vorstellungen festschreiben, beispielsweise dahingehend, dass man im Falle der Heimunterbringung in einer bestimmten Stadt leben möchte.
Mit der Patientenverfügung lässt sich schließlich zusätzlich Vorsorge für den Fall einer medizinischen Behandlungssituation treffen, in der man selbst nicht in der Lage ist, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Für verschiedene Szenarien (zum Beispiel einen schweren Unfall oder eine Demenzerkrankung) lässt sich in dem Dokument bestimmen, inwieweit im konkreten Fall ärztliche Behandlung gewünscht wird. Etwa kann geregelt werden, ob lebenserhaltende oder schmerztherapeutische Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Auch die Art der Medikation oder sonstige bestimmte Behandlungsmethoden (zum Beispiel Dialyse) können dort thematisiert werden. Schließlich sind Bestimmungen dazu möglich, welche Personen über den eigenen Krankheitsstand informiert und als persönlicher Beistand in der Notsituation herangezogen werden sollen.
Um das Aufsetzen der „Vorsorgepapiere“ zu erleichtern, stellt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) Informationsbroschüren und Muster zur Verfügung. Dabei schließen sich die drei vorgestellten Vorsorgeinstrumente nicht aus, sondern können sich optimal ergänzen. Mit den Dokumenten des BMJ und den begleitenden Informationen lässt sich alles einfach und zugleich individuell regeln: Es gibt vorformulierte Bestimmungen, die man ankreuzen kann. Daneben bieten Freitextfelder die Möglichkeit, die eigenen Vorstellungen zu konkretisieren.
Zum Thema Vorsorge steht Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot zur Verfügung. Wenn Sie sich gerne näher „einlesen“ möchten, empfehlen wir die sehr informativen Broschüren des Bundesministeriums der Justiz. Diese können Sie online abrufen oder als Printausgabe bestellen. Wenn Sie auf Informationsangebote „vor Ort“ setzen möchten, sind Sie herzlich zu den Informationsveranstaltungen der örtlichen Betreuungsvereine und der Betreuungsstelle eingeladen, die Sie hier finden. Wenn Ihre Fragen ein persönliches Beratungsgespräch erfordern, können Sie sich auch gerne per Email unter betreuungsstelle@gesundheitsamt.essen.de oder telefonisch unter +49 201 88-53399 zur Vereinbarung eines individuellen Termins bei uns melden.