Unter Bauvorhaben, als Oberbegriff für viele Maßnahmen in Bezug auf den Städte- und Wohnungsbau, versteht man den geplanten Bau, Ausbau oder Umbau eines Gebäudes. In den meisten Kreisen und kreisfreien Städten gehört nach öffentlichem Baurecht auch eine Nutzungsänderung dazu. Ein Bauvorhaben ist hierzulande meistens genehmigungs- oder anzeigepflichtig und ist von der*dem Bauherrin*Bauherren mittels Bauantrag über eine*n Architektin*Architekten über die jeweilig zuständige Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zur Genehmigung einzureichen. Die für die Überwachung des Bauvorhabens zuständige Bauaufsichtsbehörde leitet auf einen solchen Antrag hin ein Baugenehmigungsverfahren ein. Dabei überprüft es, ob das Bauvorhaben den Richtlinien des öffentlichen Rechts entspricht