Brandmeldeanlagen sind baurechtlich geforderte Anlagen zum Schutz von Personen und Sachwerten mit Aufschaltung zur Feuerwehr. Auch freiwillig errichtete Brandmeldeanlagen können zur Feuerwehr aufgeschaltet werden. Installierte Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr unterliegen den technischen Anschaltbedingungen.
Hier finden Sie einige Formulare und Anträge rund um die Brandmeldetechnik.