Brandmeldetechnik

Brandmelde­anlagen sind baurechtlich geforderte Anlagen zum Schutz von Personen und Sachwerten mit Aufschaltung zur Feuerwehr. Auch freiwillig errichtete Brandmelde­anlagen können zur Feuerwehr aufge­schaltet werden. Installierte Brandmelde­anlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr unterliegen den technischen Anschalt­bedingungen.

Hier finden Sie einige Formulare und Anträge rund um die Brand­melde­technik.

Formulare und Anträge

Technische Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen

Anträge und Formulare zur Aufschaltung und Übernahme einer Brandmelde­anlage bei der Feuerwehr Essen

Diese Anträge und Formulare sind 8-12 Wochen vor dem gewünschten Aufschalt­termin digital einzureichen. Bei kürzeren Zeitfenstern ist vorübergehend eine Funk-Funk Lösung möglich. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt unter brandmeldetechnik@feuerwehr.essen.de auf. Bei einem Betreiber­wechsel sind diese ebenfalls einzureichen.

Formular zur Änderung der Ansprechpartner*innen BMA bezüglich Bosch-Maßnahmenplan

Dieses Formular ist einzureichen, wenn sich die Ansprech­partner*innen der Brand­melde­anlage ändern. Eine 24/7 Erreichbarkeit ist sicher zu stellen.

Berechtigungsschein für eine Zylinderbestellung

Der Berechtigungs­schein ist digital ausgefüllt an brandmeldetechnik@feuerwehr.essen.de zu senden, damit dieser gestempelt und freigegeben wird. Damit organisiert der*die Betreiber*in den Erwerb der Zylinder, welche am Tag der Abnahme durch Sie zur Verfügung gestellt werden.

Informationen über Brandmelde­anlagen erhalten Sie auf der Seite der Brandmeldetechnik.

Nachweisprotokoll Errichter BMA

Dieses Formular ist in digitaler Form einzureichen, sobald alle Positionen bekannt sind.

Musterlaufkarten / Meldergruppenverzeichnis

Musterlauf­karten sind nach diesen Vorgaben unter brandmeldetechnik@feuerwehr.essen.de vorzustellen, damit diese zeichnerisch freigegeben werden können.

Brandmelde- und Alarmierungskonzept

Bei einer Neuauf­schaltung, oder Änderung einer bestehenden Brand­melde­anlage muss ein aktuelles Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BMAK) dem Sachgebiet Brandmelde­technik vor der Aufschaltung bzw. Überprüfung zur Verfügung gestellt werden.

Ein BMAK (wie als Download vorhanden oder in einem dem sehr ähnlichen Format) ist der Brandmeldetechnik zwingend bei Änderungen und Neuplanungen vorzulegen.

© 2026 Stadt Essen