Grundsicherungsgeld

Anspruchsvoraussetzungen

Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die gesetzlich festgelegte Altersgrenze noch nicht erreicht haben, können Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Grundsicherungsgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.

Das Grundsicherungsgeld umfasst den Regelbedarf, Mehrbedarfe und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus können einmalige Leistungen als Darlehen in Geld- oder Sachleistung erbracht werden, für:

  • die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • die Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie für die Miete von therapeutischen Geräten.

Leistungsberechtigte können, beim Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen, Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) haben.

Grundsicherungsgeld - Rechner

Mit dem folgenden Grundsicherungsgelder-Rechner (der Caritas) können Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld direkt online berechnen.

Dabei wird der aktuelle Basis-Regelsatz von 563 € ab dem 1. Januar 2024 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Grundsicherungsgeld-Rechner berechnet den Anspruch anhand der fortgeschriebenen Regelsätze und Mehrbedarfe.

Zu beachten ist, dass der Rechner nicht den generellen Grundsicherungsgeld Anspruch prüft, sondern nur die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ermittelt. Es wird also davon ausgegangen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Grundsicherungsgeld zu erhalten.

Grundsicherungsgeld - Rechner

Grundsicherungsgeld

Fragen und Antworten zum Grundsicherungsgeld

© 2026 Stadt Essen