Um Wahlhelfer*in bei Kommunalwahlen werden zu können, muss ich
- Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.