Bundestagswahlen

Wahl der Mitglieder des Parlamentes der Bundesrepublik Deutschland

Wahlperiode

Grundsätzlich vier Jahre
Nächster Wahltermin voraussichtlich 2025

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Weitere Informationen dazu gibt der Bundeswahlleiter.

Wählbarkeit

Wählbar ist jede Deutsche und jeder Deutsche, der beziehungsweise die das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahlgebietseinteilung

Seit 2002 ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise eingeteilt, die alle eine vergleichbare Einwohnerzahl aufweisen.
In Essen liegen die Wahlkreise 118 bis 120, wobei für den Wahlkreis 118 das Gebiet der Stadt Mülheim und der Essener Stadtbezirk IV (Stadtteile Schönebeck, Bedingrade, Frintrop, Dellwig, Gerschede, Borbeck-Mitte, Bergeborbeck und Bochold) durch das Wahlkreisgesetz zusammengelegt wurden.
Die Stadt Mülheim stellt den Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 118.Die Wahl in den Bundestagswahlkreisen 119 und 120 (Essen II und III) liegt in der Verantwortung des Kreiswahlleiters Essen, des Oberbürgermeisters.
Zur Stimmabgabe ist das Essener Stadtgebiet in 309 Wahlbezirke (bei Kommunal- und Landtagswahlen: Stimmbezirke) eingeteilt.

Bundestagswahlkreise

Wahlsystem

Gewählt werden 299 Direktkandidat*innen aus den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit ("relative Mehrheitswahl") und mindestens 299 Listenkandidat*innen über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den bundesweit gültig abgegebenen Zweitstimmen ("Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl" oder "personalisierte Verhältniswahl").
Der Deutsche Bundestag besteht also grundsätzlich aus 598 Mitgliedern.

Stimmabgabe

Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der/die Direktkandidat*in, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.

Ermittlung des Wahlergebnisses

Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Anwendung des Verfahrens regelt § 6 Bundeswahlgesetz.

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