25. April 2027
25. April 2027
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige nach Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern Sie mindestens 16 Tage vor der Wahl (09.04.27) mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen ihre Hauptwohnung haben und keine Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens besitzen.
Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt.
Das Essener Stadtgebiet ist zur Stimmabgabe in 309 Stimmbezirke und für die Kandidatenaufstellung und Direktwahl in vier Landtagswahlkreise eingeteilt: 65 – Essen I, 66 – Essen II, 67 – Essen III und 68 – Essen IV.
Der Zuschnitt der Landtagswahlkreise wurde gegenüber der Landtagswahl 2022 nicht verändert.
Die Wahl in den Landtagswahlkreisen 65 - 68 (Essen I - IV) liegt in der Verantwortung des Oberbürgermeisters als Kreiswahlleiter der Stadt Essen.
Gewählt werden 128 Direktkandidat*innen aus den Landtagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit ("relative Mehrheitswahl") und mindestens 53 Listenkandidat*innen über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den landesweit gültig abgegebenen Stimmen ("Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl" oder "personalisierte Verhältniswahl"). Der Landtag in NRW besteht also grundsätzlich aus 181 Mitgliedern.
Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der/die Direktkandidat*in, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.
Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers )
Die Anwendung des Verfahrens regeln § 33 Landeswahlgesetz NRW sowie § 58 Landeswahlordnung NRW.