Landtagswahlen

Wahl der Mitglieder des Landesparlamentes in Nordrhein-Westfalen

Nächster Wahltermin

Voraussichtlich 2027

Wahlperiode

Grundsätzlich fünf Jahre

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige nach Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern Sie mindestens 16 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zum Stichtag am 3. April 2022 waren rund 406.000 Personen in Essen zur Landtagswahl wahlberechtigt.

Wählbarkeit

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen ihre Hauptwohnung haben und keine Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens besitzen.

Wahlgebietseinteilung

Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt.
Das Essener Stadtgebiet ist zur Stimmabgabe in 309 Stimmbezirke und für die Kandidatenaufstellung und Direktwahl in vier Landtagswahlkreise eingeteilt: 65 – Essen I, 66 – Essen II, 67 – Essen III und 68 – Essen IV.
Der Zuschnitt der Landtagswahlkreise wurde gegenüber der Landtagswahl 2017 verändert:
Den Landtagswahlkreis 65 teilt sich die Stadt Essen nicht mehr mit der Stadt Mülheim. Er besteht jetzt nur noch aus den Stadtbezirken IV und V der Stadt Essen. Das Südostviertel wechselt vom Landtagswahlkreis 67 zum Landtagswahlkreis 66. Die Stadtteile Burgaltendorf und Byfang wechseln vom Landtagswahlkreis 66 zum Landtagswahlkreis 68. Der Stadtteil Rüttenscheid wechselt vom Landtagswahlkreis 68 zum Landtagswahlkreis 67. Die Stadtteile Schuir und Bredeney wechseln vom Landtagswahlkreis 67 zum Landtagswahlkreis 68.
Die Wahl in den Landtagswahlkreisen 65 - 68 (Essen I - IV) liegt in der Verantwortung des Oberbürgermeisters als Kreiswahlleiter der Stadt Essen.

Landtagswahlkreise

Wahlsystem

Gewählt werden 128 Direktkandidat*innen aus den Landtagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit ("relative Mehrheitswahl") und mindestens 53 Listenkandidat*innen über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den landesweit gültig abgegebenen Stimmen ("Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl" oder "personalisierte Verhältniswahl"). Der Landtag in NRW besteht also grundsätzlich aus 181 Mitgliedern.

Stimmabgabe

Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der/die Direktkandidat*in, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.

Ermittlung des Wahlergebnisses

Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Anwendung des Verfahrens regeln § 33 Landeswahlgesetz NRW sowie § 58 Landeswahlordnung NRW.

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