Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (Naturschutzbeirat) ist gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz NRW als unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Essen eingerichtet. Der Naturschutzbeirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Er setzt sich aus Vertreter/inne/n von Naturschutzverbänden sowie Landwirtschafts-, Waldbauern-, Gartenbau-, Jagd-, Fischerei-, Sport- und Imkereiverbänden zusammen.
Die turnusmäßigen Sitzungen finden etwa alle zwei Monate statt und sind öffentlich. Die Termine, Tagesordnungen, Vorlagen und Beschlüsse sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Die Geschäftsführung des Naturschutzbeirates nimmt die Untere Naturschutzbehörde wahr.