Betreuung, Pflege, Versorgung – kurzum eine artgerechte Haltung von Tieren – sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überprüft routinemäßig oder anlassbezogen, ob die Vorschriften des Tierschutzgesetzes bei privaten und gewerblichen Tierhaltungen eingehalten werden. Dadurch wird dafür gesorgt, dass Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden, wie es im § 1 des Tierschutzgesetzes und im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert ist.
Folgende Bereiche werden überwacht:
• Tiertransporte;
• Landwirtschaftliche Nutztierhaltungen;
• Forschungseinrichtungen und Labore, die Tierversuche durchführen;
• Erlaubnispflichtige Tierhaltungen und Tätigkeiten;
• Zoofachgeschäfte;
• Zirkusbetriebe;
• Viehmärkte, Viehauktionen, Ausstellungen, Turniere;
• private Tierhaltungen;
• Schlachtstätten