Coronavirus: Regelungen zur Isolierung und Quarantäne

Positiven Coronatest melden

Im Serviceportal finden coronapositiv Getestete hier ganz unten bei "Online-Dienstleistungen" ein Formular zur Meldung eines positiven Coronatests und zur Übermittlung von Nachweisen an das Gesundheitsamt Essen.

Stand: 15.08.2023

Isolierungspflicht am 1. Februar entfallen

Seit 1. Februar 2023 sind positiv auf das Coronavirus getestete Bürger*innen in NRW nicht mehr verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben. Auch für Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige gelten keine automatischen Quarantänen mehr.

Reisende aus Risikogebieten müssen die gegebenenfalls für sie geltenden Quarantänepflichten beachten.

Verhalten bei positivem Test

Nach dem Wegfall der Isolierungspflicht für positiv Getestete liegt es in der Verantwortung jeder*jedes Einzelnen, andere, insbesondere vulnerable Personen zu schützen und sich rücksichtsvoll zu verhalten. Es kann bei einem positiven Coronatest sinnvoll sein, in Innenräumen außerhalb des eigenen Zuhauses mindestens eine medizinische Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu vermeiden. Zudem ist eine gute Hygiene, unter anderem mit regelmäßigem Händewaschen und Lüften, ratsam.

Mehr zum Schutz vor dem Coronavirus

Für Bürger*innen mit Symptomen ist ihre jeweilige Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle.

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