Heilpraktiker*innen

Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich staatlich anerkannten (approbierten) Ärztinnen*Ärzten vorbehalten. Für die Ausübung der Heilkunde ohne Approbation ist eine Erlaubnis als Heilpraktiker*in nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich.

Verwaltungsangelegenheiten Heilpraktikerinnen*Heilpraktiker

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Frau Hagemann
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