Meldeverpflichtung

Heilpraktiker*innen unterliegen der Meldeverpflichtung nach § 1a Gesundheitsfachberufegesetz NRW (GBerG NRW). Heilpraktiker*innen, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeber*innen, die Heilpraktiker*innen beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit der zuständigen Behörde schriftlich oder in elektronischer Form Folgendes anzuzeigen:

  1. den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
  2. das Geburtsdatum,
  3. die Beschäftigungsart,
  4. die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
  5. die Beendigung der Berufsausübung.

Die Beendigung der Berufsausübung kann selbstverständlich auch erst zum entsprechenden Zeitpunkt bekannt gegeben werden.

Bitte nutzen Sie für die Anzeige das entsprechende Formular zur Meldung des Gesundheitsfachberufes der Stadt Essen.

Stand: 14.03.2023

Verwaltungsangelegenheiten Heilpraktiker*innen

Fax
+49 201 88-53200


Frau Hagemann
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

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