Regenwassernutzungsanlagen (RWNA) werden in Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber auch in gewerblichen Betrieben, primär zur Einsparung von Trinkwasser und aus ökologischen Gründen eingebaut.
Bei dem Betrieb von RWNA wird Niederschlagswasser in der Regel über die Dachflächen aufgefangen und in sogenannte Zisternen gesammelt. Auf diesem Weg werden zahlreiche Verunreinigungen mitgespült. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Krankheitserreger (z.B. durch Vogelkot) sowie andere Schadstoffe (z.B. Staub und Schwermetalle) auf den angeschlossenen Flächen abgelagert werden und in die Regenwassernutzungsanlage gelangen können.
Regenwassernutzungsanlagen können ein hygienisches Risiko darstellen, welches nicht außer Acht gelassen werden darf.
Besonders hervorzuheben ist das Risiko einer Verunreinigung des öffentlichen Trinkwassernetzes mit Krankheitserregern durch unerlaubte Verbindung der Regenwassernutzungsanlage und dem Trinkwassernetz (Hausinstallation) oder das Nicht-Kennzeichnen von Anlagenteilen und den daraus folgenden Fehlanschlüssen.
Fehlanschlüsse stellen eine häufige Ursache von Kontaminationen des Trinkwassers dar.
Die Suche nach den Ursachen ist in solchen Fällen zeit- und kostenaufwendig. Dieser Aufwand und damit auch die durch die Kontamination bedingten gesundheitlichen Risiken können nur dann so gering wie möglich gehalten werden, wenn die Anlagen den gesetzlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die zuständige Behörde (Gesundheitsamt) Kenntnis von dem Vorhandensein solcher Anlagen haben.
Seit einigen Jahren existiert hierzu das technische Regelwerk DIN 1989 „Regenwassernutzungsanlagen“.
Nach der Trinkwasserverordnung § 13 Abs. 4 sind bestehende und neu zu errichtende Anlagen in Häusern, die parallel zur Trinkwasserinstallation betrieben werden, unverzüglich bzw. bei Inbetriebnahme dem Gesundheitsamt Essen anzuzeigen. Eine Anzeigepflicht besteht auch bei der Außerbetriebnahme, wesentlichen Änderungen und dem Wechsel der Eigentumsverhältnisse.