Die rechtliche Betreuung dient der Unterstützung von Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht alle Angelegenheiten ihres Rechtsalltags selbstständig erledigen können. Wenn sich bei diesen Menschen einen Regelungsbedarf abzeichnet (z.B. ein Vertrag abgeschlossen oder gekündigt werden muss), kann das Betreuungsgericht eine*n Betreuer*in bestellen, der/die dann als rechtliche*r Stellvertreter*in tätig wird. Dabei steht der individuelle Mensch im Mittelpunkt: Der Wille und die Wünsche der betreuten Person sind grundsätzlich für den/die Betreuer*in verbindlich.