Die rechtliche Betreuung ist ein flexibles Unterstützungsinstrument für Erwachsene, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie wird individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten, berücksichtigt ihre verbliebenen Fähigkeiten und wahrt ihre Selbstbestimmung.
Mit der Reform des Betreuungsrechts am 1. Januar 2023 wurde diese Selbstbestimmung gestärkt. Der Wille und die Wünsche der betreuten Menschen stehen nun noch stärker im Zentrum der Arbeit der Betreuer*innen.
Sind Hilfen tatsächlicher Art vorhanden, so müssen diese Hilfen vorrangig eingesetzt werden, wenn sie zur Unterstützung der betroffenen Person ausreichend sind. Zudem haben Betreuungsbehörden nun den gesetzlichen Auftrag, Menschen so zu unterstützen, dass eine rechtliche Betreuung möglicherweise nicht notwendig ist.