Ehemalig industriell genutzte Flächen, sogenannte Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen oder Betriebe, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen (Altöl) umgegangen worden ist. Zum Beispiel:
- Stillgelegte Bergbauanlagen (Zechen und Kokereien)
- ehemalige Gaswerke
- ehemalige metallverarbeitende Fabriken und Betriebe
- ehemalige Chemieberiebe
- stillgelegte Kfz-Betriebe einschließlich Tankstellen