Altstandorte

Ehemalig industriell genutzte Flächen, sogenannte Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen oder Betriebe, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen (Altöl) umgegangen worden ist. Zum Beispiel:

  • Stillgelegte Bergbauanlagen (Zechen und Kokereien)
  • ehemalige Gaswerke
  • ehemalige metallverarbeitende Fabriken und Betriebe
  • ehemalige Chemieberiebe
  • stillgelegte Kfz-Betriebe einschließlich Tankstellen

Sachgebietsleiter Altlasten, schädl. Bodenveränderungen, generelle Angelegenheiten, Öl- und Giftunfälle

Herr Langhammer
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