Die untere Bodenschutzbehörde sorgt für die Umsetzung des seit 1998 erlassenen Bundes-Bodenschutzgesetztes (BBodSchG), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), des Landesbodenschutzgesetztes NRW (LBodSchG NRW) und weiteren zugehörigen Rechtsverordnungen als Sonderordnungsbehörde.
Die UBB bearbeitet Anliegen bezüglich Böden im Stadtgebiet, vor allem die des Bodenschutzes, der schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Unser Ziel ist es, die natürlichen Bodenressourcen erhalten, die nachhaltige Nutzung des Bodens zu fördern, schädliche Bodenveränderungen zu verhindern sowie eingetretene schädliche Bodenveränderungen und Altlasten zu beseitigen bzw. zu sichern.
Hierzu überwachen wir den Zustand der Böden gem. §§ 3-5 der BBodSchV, überwachen also Böden gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen vorsorglich und veranlassen gegebenenfalls Maßnahmen, um schädliche Veränderungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. Ein grundlegendes Instrument für die Arbeit der UBB im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes in der Planung stellt die Bodenfunktionskarte dar, um Böden im Stadtgebiet Essens zu bewerten.
Die Untere Bodenschutzbehörde setzt sich mit Ihnen gemeinsam dafür ein, dass die Böden auch für kommende Generationen als wertvolle Ressource erhalten bleiben. Helfen Sie uns, den Boden nachhaltig zu nutzen und zu schützen – zum Wohl von Natur, Umwelt und Gesellschaft.
Bodenschutz – warum eigentlich?
Der Bodenschutz konzentriert sich auf die präventive Erhaltung der Bodenqualität und die Vermeidung von Schäden.
Boden ist eine unserer wichtigsten natürlichen Ressourcen. Er bietet die Basis für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Siedlungen und Infrastruktur und ist ein Lebensraum für zahlreiche Organismen. Ein gesunder Boden sichert nicht nur die Nahrungssicherheit und die biologische Vielfalt, sondern trägt auch zur Regulierung des Klimas und des Wassers (Grund- und Oberflächenwasser) bei. Um diesen unverzichtbaren Rohstoff zu schützen, ist der Bodenschutz von zentraler Bedeutung.
Bodenfunktionen wie Wasserfiltration, Nährstoffkreisläufe und CO₂-Speicherung sind nur dann gewährleistet, wenn der Boden in einem intakten Zustand erhalten bleibt.
Boden-/ Materialauftrag
Wir sind bei Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren u. ä. beteiligt, beraten dabei vorsorglich und erteilen bei Erforderlichkeit entsprechende Auflagen gem. BBodSchV §§ 6-8. Im Zuge der ordnungsbehördlichen Pflicht werden diese Maßnahmen ebenfalls durch uns überwacht, sodass der Entstehung schädlicher Bodenveränderungen vorsorglich entgegengewirkt werden kann. Gemäß des § 2 des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) müssen alle Boden- und Materialumlagerungen ab 800 m³ mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme der Unteren Bodenschutzbehörde gemeldet ist.
Gemäß des § 2 des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) müssen alle Boden- und Materialumlagerungen ab 800 m³ mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme der Unteren Bodenschutzbehörde gemeldet sein. Hierzu stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie Ihre geplanten Umlagerungen einreichen können. Dies hilft uns, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, gemeinsam mit Ihnen geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und so unnötige Kosten zu vermeiden.
Bitte verwenden Sie das Formular, um die erforderlichen Angaben zu machen:
- Angaben zum Standort der Umlagerung
- Art und Menge des Materials
- Begründung der Umlagerung
- Erwartete Auswirkungen auf den Boden
Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir die Angaben und informieren Sie über die weiteren Schritte. Ziel ist es, die Qualität des Bodens zu erhalten und schädliche Veränderungen zu vermeiden.
Sie brauchen keine Meldung machen, wenn sie eine Baugenehmigung erhalten haben, die die Boden- / Materialumlagerung beinhaltet. In diesem Fall ist die Bodenschutzbehörde dann automatisch beteiligt.
Schädliche Bodenveränderungen wie Verschmutzungen, Verdichtungen oder Versiegelungen können die Qualität und Funktionsfähigkeit des Bodens langfristig beeinträchtigen. Eine präventive und nachhaltige Nutzung des Bodens ist daher unerlässlich.
Bei dem Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung auf Fremdgrundstücken können Sie dies gerne über den Mängelmelder melden.
Wenn Sie einen Verdacht auf Ihrem eigenen Grundstück haben, können Sie uns gerne direkt kontaktieren. Wir beraten Sie dann hinsichtlich der notwendigen weiteren Schritte.
Bei akuten Unfällen, wenn also umweltgefährdende Stoffe in den Boden gelangt sind, informieren Sie bitte zunächst unverzüglich die Feuerwehr (Telefon 112).