Lärm

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemeinsam gegen Lärm: 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung startet

Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, hat die Stadt Essen die Fortschreibung des Lärmaktionsplans erarbeitet. Dieser ist Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel dieser Beteilungsphase ist es, von der Essener Bevölkerung Rückmeldungen zum konkreten Entwurf zu erhalten. Die Beteiligung findet vom 01. Mai bis zum 31. Mai 2026 über das Portal Beteiligung NRW statt. Alle Informationen zur Beteiligung sowie der Lärmaktionsplan als PDF sind unter folgendem Link abrufbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/essen/beteiligung/themen/1024677?zugangscode=kDbxkSue

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen, die sich konkret auf den Entwurf des Lärmaktionsplans beziehen? Kommentieren Sie z.B. die ausgewählten Maßnahmen oder bringen Sie sich mit konkreten Änderungsvorschlägen ein. In dieser Phase der Beteiligung können Anmerkungen zum Planentwurf gemacht, jedoch keine weiteren Lärmschwerpunkte und Maßnahmen mehr entgegengenommen werden. Für Anliegen, die sich nicht direkt auf konkret auf den Planentwurf beziehen, wenden Sie sich gerne an unser Team der Lärmminderungsplanung oder an die entsprechenden Stellen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!

Öffentliche Auslegung

Alternativ kann der Plan auch persönlich im Umweltamt Essen, Natorpstraße 27, 45141 Essen, eingesehen werden. Die Öffnungszeiten für die Einsichtnahme sind:

• Montag bis Mittwoch, 9:00 bis 12:00 Uhr

Eine vorherige Anmeldung per E-Mail ist erforderlich: info-laermminderungsplanung@umweltamt.essen.de

Zur Beteiligung sind alle Bürger*innen, Träger öffentlicher Belange sowie Behörden und Institutionen eingeladen. Die Träger öffentlicher Belange wurden bereits separat informiert und haben einen eigenen Beteiligungsbereich.

Hintergrund

Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die im Jahr 2002 von der EU verabschiedet wurde, um einheitliche Maßnahmen zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in den Mit-gliedstaaten zu etablieren. Alle fünf Jahre wird der Umgebungslärm erhoben und in Lärmkarten dargestellt. Nach einer Lärmkartierung ist die Kommune verpflichtet, die gewonnenen Erkenntnisse in einem Lärmaktionsplan zu dokumentieren. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm zu schützen und auf diese Weise die Lebensqualität zu steigern. Auf dieser Basis wird der Lärmaktionsplan von der Kommune regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.

Wie geht es weiter?

Im Anschluss an die Beteiligung werden die Eingaben ausgewertet und gegebenenfalls in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase soll der Lärmaktionsplan im Rahmen der Ratssitzung am 08.September beschlossen und unter https://www.essen.de/leben/umwelt/laerm/themenseite_laerm.de.html veröffentlicht werden.

Lärm stellt ein wachsendes Umweltproblem dar, das viele Menschen betrifft. Zu den häufigsten Lärmquellen gehören der Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Lärm von Baustellen, Gewerbe und nachbarschaftlichen Aktivitäten. Diese Geräusche können den Alltag erheblich stören und die Lebensqualität beeinträchtigen. Die Wahrnehmung von Lärm ist jedoch subjektiv: was für den einen als störend empfunden wird, kann für den anderen weniger belastend sein. Dauerhafte Lärmbelastung kann jedoch wissenschaftlich belegt zu Gesundheitsproblemen wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Umgebungslärm: Regelung durch die EU-Richtlinie

Der Begriff ‚Umgebungslärm‘ umfasst Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Gewerbe und Industrie (IED-Anlagen) verursacht wird. Um schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren, hat die Europäische Union im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49) erlassen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm zu ergreifen. In Paragraph 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) wurde dies in nationales Recht umgesetzt.

Zum Inhalt zählt:

  • Erstellung strategischer Lärmkarten für Straßenverkehr, Schienenverkehr Flugverkehr sowie Gewerbe und Industrie
  • Information der Öffentlichkeit über Schallbelastungen und deren Auswirkungen,
  • Eine regelmäßige Berichtserstattung an die EU-Kommission über die Lärmbelastung und betroffene Gebiete
  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen, um schädliche Lärmeinwirkungen zu mindern und Ruhige Gebiete zu schützen

Die Umsetzung erfolgt in einem fünfjährigen Turnus und zielt darauf ab, den Umgebungslärm in belasteten Gebieten langfristig zu reduzieren.

Lärmkartierung: Berechnungen zur Erfassung von Umgebungslärm

Die Lärmkartierung ist ein zentrales Instrument zur Erfassung von Umgebungslärm. Dabei werden Lärmkarten anhand von Berechnungen erstellt, die den Lärmpegel an den Lärmquellen nachbilden und die Hauptlärmquellen wie Straßen-, Schienen-, Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm abbilden. Die Lärmkarten dienen als Grundlage für die Lärmaktionsplanung, um unter anderem stark betroffene Gebiete zu identifizieren und durch Maßnahmen der Lärmminderung zu entlasten.

Die modellbasierten Berechnungen stützen sich unter anderem auf Verkehrsdaten sowie topographische Grundlagen. Messungen vor Ort sieht die Umgebungslärmrichtlinie dabei nicht vor. Die Lärmberechnungen stellen Jahresmittelwerte dar. Lärmspitzen, die bei Einzelereignissen beispielsweise im Flugverkehr auftreten, sind demnach nur bedingt abbildbar und spiegeln nicht die subjektive Wahrnehmung wider.

Seit der vierten und aktuell gültigen Runde der Lärmkartierung (2022) gibt es ein EU-weites Berechnungsverfahren (CNOSSOS). Dadurch sind die Ergebnisse nicht mehr mit denen der Vorrunde vergleichbar.

Lärmaktionsplan: Maßnahmen zur Lärmminderung

Ein Lärmaktionsplan wird erstellt, um gezielt Maßnahmen zur Reduzierung von Umgebungslärm in belasteten Gebieten zu ergreifen. Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung legt der Plan Strategien fest, um die Lärmbelastung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm zu verringern. Maßnahmen umfassen beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, Maßnahmen zur Straßensanierung, die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Radverkehrs sowie gegebenenfalls passive Schallschutzmaßnahmen für (besonders) betroffene Gebäude.

Ziel ist es, schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung zu minimieren und ‚Ruhige Gebiete' zu schützen. Einen Rechtsanspruch auf Lärmminderung gibt es jedoch bisher nicht. Der Lärmaktionsplan wird alle 5 Jahre überprüft und angepasst, um eine nachhaltige Lärmminderung sicherzustellen.

Aktuell gilt in der Stadt Essen der Basis-Lärmaktionsplan der 4. Runde der Lärmaktionsplanung, der mit Ratsbeschluss vom 25.09.2024 in Kraft getreten ist.

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