Immissionsschutz

Der Immissionsschutz dient dem Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Licht.

Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts wurde dem Umweltamt der Stadt Essen ab dem Jahre 2008 neu der anlagenbezogene Immissionsschutz übertragen. Unter den Begriff fallen dabei in erster Linie Betriebsstätten oder sonstige ortsfeste Einrichtungen, aber auch Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen oder Grundstücke können eine Anlage darstellen.

Zu den Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Essen gehören seit 2008 insbesondere die Zulassung von bestimmten genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die Überwachung von Anlagen, auch wenn diese immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtig sind. Daher ist die Untere Immissionsschutzbehörde Ihr Ansprechpartner für Beschwerden über schädliche Umwelteinwirkungen – zum Beispiel Lärm – ausgehend von gewerblichen Anlagen. Weitere Informationen zum Thema Lärm enthält die Broschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (siehe nebenstehender Link).

Im Einzelfall kann auch die Bezirksregierung für eine Anlage zuständig sein; dann werden eingehende Beschwerden dorthin weitergeleitet.

Für schädliche Umwelteinwirkungen durch Privatpersonen, Veranstaltungen oder durch Betriebe des Gaststättengewerbes ist das Ordnungsamt der Stadt Essen zuständig. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die nebenstehenden Links zu den Internetseiten des Ordnungsamtes.

Im Falle von Geruchs- und Rauchbelästigungen durch privat betriebene Kaminöfen ist das Amt für Stadtplanung und Bauordnung (siehe nebenstehender Link) zuständig.

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