Die ökologische Abfallwirtschaft mit der Schonung der natürlichen Ressourcen durch abfallarme Produktion, durch verstärkte Wiederverwendung, Recycling und Verwertung ist ein wichtiger Teil unserer neuen Umweltwirtschafts- und Klimaschutzstrategie.
Abfälle aus Industrie und Gewerbe müssen noch viel stärker als bisher als Rohstoffquelle genutzt werden. Mineralische Abfälle spielen dabei eine besondere Rolle.
Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in weiteren Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, wird dies konkretisiert.
Abfälle müssen hiernach von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich.
Als Sonderordnungsbehörde ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde zuständig für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der untergesetzlichen Regelungen. Hierzu gehören unter anderem:
- Überwachung der gewerblichen Abfallentsorgung (Industrie, Handel und Gewerbebetriebe)
- Erlaubnisse und Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- Stoffstromkontrolle (Prüfung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen, Nachweisregister)
- Vergabe von Kennnummern für Abfallerzeuger, Beförderer, Makler und Entsorger
- Abfallrechtliche Marktüberwachung im Rahmen der Produktverantwortung
- Entgegennahme von Anzeigen für den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
- Vollzug des Verpackungsgesetzes (Getränkepfand, Verpackungsregister, Mehrwegverpackungen unter anderem)