Regelmäßige Umweltinspektionen sind ein wichtiges Instrument der Umweltschutzbehörden bei der Überwachung der Einhaltung des Umweltrechts durch gewerbliche oder industrielle Anlagen.
Die Umweltbehörden der Stadt Essen führen Umweltinspektionen nach den Maßgaben der EU-Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010, der Paragraphen 52 Abs. 1b und 52a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Erlasses des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 26.06.2015 bei Anlagen mit einem Risikopotenzial für die Umwelt aus.
Ausgenommen sind lediglich solche Anlagen, für die die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Düsseldorf liegt.
Die Umweltinspektionen erfolgen medienübergreifend, das heißt unter Beachtung der Umweltauswirkungen auf die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden.
Werden Mängel an überprüften Anlagen festgestellt, werden die Betreiber*innen aufgefordert, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung wird ein Umweltinspektionsbericht erstellt, der an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Enthält der Bericht Mängel an der Anlage, wird die Öffentlichkeit durch die Aktualisierung des hier veröffentlichten Umweltinspektionsberichts informiert, sobald der Betreiber die Mängel beseitigt hat.