Sofortmaßnahmen
Bei akuten Unfällen, das heißt wenn noch Öl oder giftige Substanzen auslaufen oder gerade erst ausgelaufen sind, müssen zunächst Maßnahmen zum Auffangen beziehungsweise zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung getroffen werden.
Dann ist zunächst die Feuerwehr zu informieren.
Feuerwehr:
Telefon 112
Schadensbeseitigung und Nachsorge
Für die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung Nachsorge, also die Veranlassung des Ausbaggerns von verunreinigtem Boden, ist das Umweltamt (Untere Bodenschutzbehörde) zuständig.