Wer Dach- und Garagenflächen begrünt, kann in Essen für diese Flächen 50 Prozent der Niederschlagswassergebühr sparen. Das regelt die Entwässerungsabgabensatzung (EAS) der Stadt. Voraussetzung ist, dass das Gründach fachgerecht aufgebaut und flächendeckend begrünt wird. Eine von alleine entstandene Moosschicht erfüllt diese Voraussetzung nicht! Nur wenn die Dachbegrünung vorschriftsmäßig errichtet worden ist, kann sie Niederschläge auf den Dachflächen zurückhalten und durch Verdunstung direkt in den natürlichen Wasserkreislauf zurückführen. Das Restwasser wird dann erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung von der Dachfläche abgeleitet. Für lückenlos bepflanzte Dachflächen werden auf Antrag nur 50 Prozent der angeschlossenen Teilfläche bei der Gebührenberechnung berücksichtigt. 2023 beträgt die reguläre Niederschlagswassergebühr 1,84 Euro pro Quadratmeter. Für begrünte Flachen zahlt man quasi nur die Hälfte. Zuvor muss man aber einen Antrag beim Stadtsteueramt der Stadt Essen stellen, Abt. Grundbesitzabgaben, 45121 Essen oder per E-Mail an steueramt@essen.de unter Angabe der Einheitswertnummer.
Das Stadtsteueramt benötigt folgende Angaben:
- die Größe der begrünten Dachfläche
- die Örtlichkeit der Begrünung (z.B. Garagendach oder Flachdach des Wohnhauses) sowie
- das Datum der Fertigstellung der Dachbegrünung.
Das Stadtsteueramt der Stadt Essen gibt noch folgenden Hinweis: „Die Dachbegrünung ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme anzuzeigen, um eine Neuberechnung der Niederschlagswassergebühr erreichen zu können. Bei verspäteten Anträgen reduziert sich die Gebühr hingegen vom 1. des auf den Eingang des Antrags folgenden Monats an.“