Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht für die Neuerrichtung von Anlagen, die potentiell besonders umweltschädlich sind, ein Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen vor. Diese besonders umweltrelevanten Vorhaben sind in der Spalte c des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundes-Immissionsschutzverordnung) mit dem Buchstaben "G" gekennzeichnet. Wenn diese Anlagen neu errichtet werden, ist in jedem Fall die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Bei wesentlichen Änderungen an der genehmigten Anlage kann von einer öffentlichen Bekanntmachung abgesehen werden, wenn erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter des Immissionsschutzrechtes (Mensch und Natur) nicht zu besorgen sind.
Neben den öffentlichen Bekanntmachungen der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Essen finden Sie hier auch die Bekanntmachungen der Nachbarstädte, wenn sich der Einwirkungsbereich dortiger Vorhaben auf das Essener Stadtgebiet erstreckt.