Fluglärm

Fluglärm stellt für die Stadt Essen aufgrund der Nähe zu den Flughäfen Düsseldorf (DUS) und Essen/Mülheim (FEM) eine relevante Lärmquelle dar. Fluglärm entsteht hauptsächlich durch Triebwerksgeräusche bei Start, Landung und Überflug des entsprechenden Flugzeuges. Aerodynamische Geräusche, die durch die Luftströmung an Tragflächen und Rumpf entstehen, spielen ebenfalls eine Rolle.

Als internationaler Verkehrsflughafen verursacht der Flughafen Düsseldorf Lärm durch eine hohe Anzahl von Starts und Landungen großer Passagier- und Frachtflugzeugen. Im Gegensatz dazu erzeugen vor allem die Flugbewegungen kleinerer Flugzeuge, Schulungs- und Geschäftsflüge am Flughafen Essen/Mülheim Lärm, der die unmittelbare Umgebung des Flughafens Essen/Mülheim belasten kann.

Kartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie

Die Lärmkartierung für den Flugverkehr erfolgt nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und wird regelmäßig aktualisiert. Die Die Entstehung von Lärmbelastungen durch den Flugverkehr wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt:

  • Anzahl der Flugbewegungen
  • Art und Größe der Flugzeuge
  • Flughöhe und Flugrouten
  • Start- und Landeverfahren
  • Tageszeit (Tag- und Nachtflüge)

Die Berechnung und Bewertung der Lärmbelastung liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden und Flughafenbetreiber:

  • Für den Flughafen Düsseldorf erfolgt die Lärmberechnung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).
  • Beim Flughafen Essen/Mülheim sind die Städte Essen und Mülheim gemeinsam für die Berechnung der Lärmbelastung zuständig.

Besonderheiten des Fluglärms

Insbesondere der Essener Süden ist von den Flugbewegungen des Flughafens Düsseldorf betroffen, da die An- und Abflugrouten Teile des Stadtgebietes überqueren. Die hohe Taktung des internationalen Flugverkehrs führt vor allem in diesem Bereich zu vielen Pegelspitzen.

Der verursachte Lärm durch den Flughafen Essen/Mülheim führt lokal begrenzt zu Belastungen. Wohngebiete sind nach Umgebungslärmkartierung nicht betroffen.

Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung von Fluglärm

Zur Reduzierung der Lärmbelastung durch Flugverkehr können verschiedene Maßnahmen geprüft werden, darunter:

  • Optimierung von Flugrouten und Anflugverfahren
  • Beschränkung der Flugzeiten
  • Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen
  • Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden

Was jede*r Einzelne tun kann

Bürger*innen Essens können ihre Beschwerden und Beobachtungen zum Thema Fluglärm an die zuständigen Stellen richten:

  • Für Fluglärm ausgehend vom Flugbetrieb des Düsseldorfer Flughafens:
    Lärmminderungsmaßnahmen werden vom Flughafen Düsseldorf geplant. Die Aufsicht über den Flugbetrieb am internationalen Verkehrsflughafen Düsseldorf liegt beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) als oberste Luftfahrtbehörde.
  • Für Fluglärm ausgehend vom Flughafen Essen/Mülheim: Die Aufsicht über den Betrieb des Verkehrslandeplatzes liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf (BRD).

Die Stadt Essen nimmt die Anliegen der betroffenen Anwohner*innen ernst und setzt sich gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Flughafenbetreibern für Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung ein. Die Priorisierung sowie die Planung und Umsetzung der freiwilligen Maßnahmen liegt bei den oben genannten Stellen und nicht im Verantwortungsbereich der Stadt Essen.

Anfragen

Anfragen beziehungsweise Beschwerden über Fluglärm, nächtliche Flüge, Flugrouten und -höhen können an folgende Adressen gerichtet werden:

  • Flughafen Düsseldorf GmbH

Nachbarschaftsteam Flughafen Düsseldorf

Informationen Fluglärm

Informationen des Flughafens Düsseldorf zum Thema Fluglärm

  • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Weitere Informationen der Deutschen Flugsicherung zum Thema Fluglärm

  • Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 Luftverkehr

Informationen Luftverkehr

Informationen Fluglärmschutz und Kontakt

  • Flughafen Essen/Mülheim GmbH

Informationen und Kontakt

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