Lärm - Schienenlärm

Haupt­ur­sache des Schienen­lärms bei Eisen- und Straßen­bahnen ist das Abrollen der Räder auf den Gleisen sowie Kurven- und Bremsen­quietschen.

Indirekte Lärm­ein­wir­kungen ergeben sich für die Anlieger aus den Erschütterun­gen, die eine Stadtbahn beim Befahren der Gleis­anlagen erzeugt. Diese Erschüt­terungen setzen sich über den Gleisober­bau in den Unter­grund fort und können dort je nach Beschaf­fenheit des Bodens über recht weite Entfer­nungen in die anliegen­den Häuser weiter­getragen werden.

Besonders problema­tisch ist an Güterzug­strecken die Zunahme des Lärms während der Nacht.

In die Belastungs­berech­nung des Schienen­verkehrs fließen vor allem ein:

  • Taktfrequenz
  • Zulässige Höchst­geschwindig­keit
  • Zuglängen
  • Aufbau des Gleisbettes
  • Zugart
  • Kurvenradien

Das Eisenbahn­bundes­amt führt die Lärm­berech­nung für die in ihren Zuständig­keits­bereich (Eisen­bahn­strecken des Bundes) fallenden Schienenstrecken durch.

In den Ballungs­räu­men sind die Städte für die Berechnung des Schienen­lärms für sonstige Schienen­wege von Eisen­bahnen nach dem Allge­meinen Eisenbahn­gesetz sowie von Straßen­bahnen im Sinne des § 4 des Personen­beförderungs­gesetzes zuständig.

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