Hauptursache des Schienenlärms bei Eisen- und Straßenbahnen ist das Abrollen der Räder auf den Gleisen sowie Kurven- und Bremsenquietschen.
Indirekte Lärmeinwirkungen ergeben sich für die Anlieger aus den Erschütterungen, die eine Stadtbahn beim Befahren der Gleisanlagen erzeugt. Diese Erschütterungen setzen sich über den Gleisoberbau in den Untergrund fort und können dort je nach Beschaffenheit des Bodens über recht weite Entfernungen in die anliegenden Häuser weitergetragen werden.
Besonders problematisch ist an Güterzugstrecken die Zunahme des Lärms während der Nacht.
In die Belastungsberechnung des Schienenverkehrs fließen vor allem ein:
- Taktfrequenz
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit
- Zuglängen
- Aufbau des Gleisbettes
- Zugart
- Kurvenradien
Das Eisenbahnbundesamt führt die Lärmberechnung für die in ihren Zuständigkeitsbereich (Eisenbahnstrecken des Bundes) fallenden Schienenstrecken durch.
In den Ballungsräumen sind die Städte für die Berechnung des Schienenlärms für sonstige Schienenwege von Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz sowie von Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes zuständig.