Nach Landschafts-, Forst- und Bauplanungsrecht sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die durch Eingriffe (zum Beispiel Baumaßnahmen) verursacht werden, in geeigneter Weise auszugleichen. Zur Berechnung des Eingriffs- und Ausgleichsumfanges wurde das Essener Modell zur landschaftsrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsberechnung entwickelt.