Landschaftsplan Essen

Schutz von Natur und Landschaft und Verbesserung der Lebensqualität durch den Essener Landschaftsplan

Am 10.04.1992 ist der Landschaftsplan Essen vom 06.04.1992 rechtskräftig geworden (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 137).

Er wurde geändert durch:

Er wurde geändert durch:

  • Bebauungsplan 3/95 "Theodor-Althoff-Straße / Hatzper Straße (Auf der Mielesheide)" vom 15.12.1995
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 169)
  • Änderung für den Bereich "Preutenborbeckstraße" (Golfplatzerweiterung) vom 23.07.1997
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 162)
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11/02 "Lohstraße" vom 15.01.2004
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 14)
  • Bebauungsplan 11/03 "Renteilichtung / Mattheyweg / Kantorie (Schlosshöhe)" vom 25.06.2004
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 181)
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07/03 "Nöckersberg / Pothsberg" vom 29.07.2004
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 245)
  • Änderung für den Bereich "Heisinger Ruhraue" vom 04.01.2005
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 5)
  • Bebauungsplan 8/01 "Charlottenweg / Worringstraße" vom 30.09.2010
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 351)
  • Bebauungsplan 1/10 "Ringstraße / Bachstraße / Promenadenweg vom 02.11.2011
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 406)
  • Bebauungsplan 3/12 "Grüne Harfe / Barkhovenallee" vom 09.01.2014
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 10)
  • Bebauungsplan 8/08 "Messeparkplatz Lilienthalstraße" vom 17.07.2015
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 345)
  • Bebauungsplan 11/14 "Hammer Straße/Overhammshof (Erstaufnahmeeinrichtung)" vom 05.07.2019
    (Amtsblatt der Stadt Essen Seite 12)

Der Landschaftsplan stellt gemäß § 7 Absatz 5 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) unter anderem die Entwicklungsziele für die Landschaft dar; das heißt, er stellt zum Beispiel dar, dass eine mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestattete Landschaft zu erhalten ist. Diese Entwicklungsziele sollen gemäß § 22 Landesnaturschutzgesetz NRW bei allen behördlichen Maßnahmen im Rahmen der dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden; sie sind also behördenverbindlich. Außerdem setzt er Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile mit entsprechenden Verboten fest; diese Festsetzungen sind gemäß § 23 Landesnaturschutzgesetz NRW i.V.m. §§ 23, 26, 28 und 29 Bundesnaturschutzgesetz von jeder Person einzuhalten, sie sind also allgemeinverbindlich. Ferner enthält er Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen für die Landschaft. - Der Landschaftsplan besteht aus Text mit Erläuterungen, Entwicklungskarte und Festsetzungskarte.

Der Text mit Erläuterungen, steht in mehrere PDF-Dokumente unterteilt zur Verfügung. Die Entwicklungskarte und die Festsetzungskarte finden Sie im Geoportal.

In der Festsetzungskarte sind analog § 50 Landesnaturschutzgesetz NRW auch alle Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale in Essen eingetragen, die nicht über den Landschaftsplan Essen, sondern über Verordnungen geschützt sind. Außerdem sind die Vorschläge für einen Landschaftsplan II (Essener Norden), für einen Landschaftsplan Walpurgistal sowie für neue Naturdenkmale nachrichtlich vermerkt. Die gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz sind in dieser Karte noch nicht eingetragen; sie können bei der Unteren Naturschutzbehörde erfragt werden. Sie finden sie auch auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Weitere Informationen sind auf der Seite Landschaftsrechtliches Ortsrecht zu finden.

Text des Landschaftsplans Essen (PDF-Downloads):

Titelblatt, Inhaltsverzeichnis (mit Stand der Änderungen)
Präambeln
1. Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs (mit Zahlen zum Landschaftsschutz in Essen
Textliche Darstellungen
2. Entwicklungsziele für die Landschaft
2.1 Entwicklungsziele für die Landschaft Entwicklungsziel 1 - Erhaltung
2.1a Entwicklungsziel 1a - Erhaltung (mit Leitbild für die Landschaft der Ruhraue)
2.2 Entwicklungsziel 2 - Anreicherung
2.3 Entwicklungsziel 3 - Wiederherstellung
2.4 - 2.5 entfällt
2.6 Entwicklungsziel 6 - Temporäre Erhaltung
2.7 Entwicklungsziel 7 - Beibehaltung der Funktion
2.8 Entwicklungsziel 8 - Biotopenentwicklung
2.8.a Entwicklungsziel 8a - Biotopenentwicklung
3.Textliche Festsetzungen
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
3.1 Allgemeine Festsetzungen für Naturschutzgebiete, die zum 06.04.1992 aufgestellt wurden
3.1a Allgemeine Festsetzungen für Naturschutzgebiete, die nach dem 06.04.1992 geändert oder aufgestellt wurden
3.2 Gebietsspezifische Festsetzungen für Naturschutzgebiete
Kapitel VIII (pdf, 264 kB)
3.3 Allgemeine Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete
3.4 Gebietsspezifische Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete
3.5 Allgemeine Festsetzungen für alle Naturdenkmale
3.6 Gebietsspezifische Festsetzungen für Naturdenkmale
3.7 Allgemeine Festsetzungen für alle geschützten Landschaftsbestandteile
3.8 Gebietsspezifische Festsetzungen für geschützte Landschaftsbestandteile
4. Zweckbestimmungen für Brachflächen
4.1 Natürliche Entwicklung
4.2 Pflege
4.3 Bepflanzung
5. Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung
5.1 Erstaufforstung unter Verwendung bestimmter Baum- u. Straucharten
5.2 Untersagung einer bestimmten Form der Endnutzung
5.3 Wiederaufforstungen unter Verwendung bestimmter Baum- und Straucharten
5.4 Forstliche Festsetzungen für Naturschutzgebiete, die nach dem 06.04.1992 geändert oder aufgestellt wurden
6. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
6.1 Anpflanzungen
(noch 6.1) Pflanzenliste .
(noch 6.1)
6.2 Erschließungsmaßnahmen
6.3 Sonstige Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen
6.4 Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen für Naturschutzgebiete, die nach dem 06.04.1992 geändert oder aufgestellt wurden
7. Flurstücksverzeichnis
7.1 Naturschutzgebiete
7.2 Naturdenkmale
7.3 Geschützte Landschaftsbestandteile
8. Verfahrensvermerke
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