Die Untere Naturschutzbehörde ist gemäß § 1 Bundesnaturschutzgesetz für die biologische Vielfalt (wildlebende Tiere und Pflanzen und ihre Biotope), für (naturnahe) Böden, für Fließgewässer, stehende Gewässer und Grundwasser, für Luft und Klima (soweit sie durch Pflanzen, Böden oder Gewässer geschützt werden können) sowie für die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und die naturbezogene Erholung zuständig.
Die Untere Naturschutzbehörde erarbeitet hierzu insbesondere unter Berücksichtigung der Landschaftsplanung, der Eingriffsregelung, der geschützten Landschaftsbestandteile und Biotope, der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, des Artenschutzes und der Erholungsvorschriften Fachbeiträge und Stellungnahmen zu Bebauungsplänen (einschließlich Umweltberichte und städtebauliche Verträge), zu Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplans, zur Raumordnung, zu Fachplanungen (zum Beispiel Planfeststellungsverfahren, bergrechtliche Verfahren), zu Standortanalysen, zu Landschaftsplänen anderer kreisfreier Städte und Kreise sowie zu Ökokonten.
Die Untere Naturschutzbehörde unterstützt das Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen im Rahmen der Vergabe von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen und Artenschutzprüfungen sowie beim Monitoring.
Bei der Unteren Naturschutzbehörde sind folgende Personen für Stellungnahmen und Fachbeiträge im Rahmen der Aufstellung von Plänen zuständig:
- Herr Wagner: bei allen Plänen außer Herr Greilich oder Herr Schmitting sind zuständig
- Herr Greilich: Anerkennung von Ökokonten
- Herr Schmitting: Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, Gewässerausbaumaßnahmen, Gewässerentflechtungsmaßnahmen (Herausnahme von Abwasser aus Gewässern); Pläne, die das Naturschutzgebiet Heisinger Ruhraue betreffen; Landschaftspläne anderer kreisfreier Städte und kreise, Ausweisung von gesetzlich geschützten Biotopen