Aktuelle Tierseuchen in Essen

Amerikanische Faulbrut

Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab. Das hat wiederum zur Folge, dass die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und dieses schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.

Aktuelle Situation in Essen und Umgebung
Aktuell ist ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut an der Stadtgrenze von Essen festgestellt worden. Betroffen ist das Gebiet der Stadt Velbert im Kreis Mettmann.Das eingerichtete Sperrgebiet mit einem Radius von zwei Kilometern um den betroffenen Bienenstand erstreckt sich teilweise auch auf Essener Stadtgebiet. Aus diesem Grund wurde durch die Stadt Essen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist unter folgendem Link abrufbar.
Die Situation wird weiterhin engmaschig überwacht. Informationen zu Restriktionsgebieten und aktuellen Entwicklungen können zusätzlich über das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) eingesehen werden. Zusätzlich können Sie sich über die Seuchensituation in ganz Deutschland auf der Informationsseite des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) informieren.

Das müssen Bienenhalter / Imker beachten
Besitzer von Bienenvölkern müssen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt den genauen Standort und die Anzahl der Bienenvölker unverzüglich melden. Das Meldeformular finden Sie im Formularbereich.

Vogelgrippe

Am 16.01.2025 wurde nach entsprechendem Nachweis durch das Friedrich- Löffler- Institut der Ausbruch der hochpathogenen Variante des Vogelgrippevirus (H5N1) bei Wildvögeln im Essener Stadtgebiet amtlich festgestellt. Zur Untersuchung gekommen waren zwei zuvor im Bereich des Baldeneysees tot aufgefundene Schwäne.

Auch, wenn aktuell weder beim Hausgeflügel, noch bei den Wildvögeln im Gebiet der Stadt Essen Virusnachweise zu verzeichnen sind, so ist dennoch grundsätzlich davon auszugehen, dass durch die unterdessen endemisch bestehende Belastung durchgehend ein nennenswertes Infektionsrisiko besteht. Geflügelhalter sollten deshalb weiter hohe Standards der Biosicherheit zum Schutz ihrer Tiere beibehalten.

So verhalten Sie sich richtig

Spaziergänger und Hundehalter

Halten Sie Abstand zu Wildgeflügel, fassen Sie die Tiere nicht an. Hunde sollten angeleint werden.

Verendete Vögel melden Sie dem Veterinäramt der Stadt Essen (0201-88 59600) oder der Feuerwehr (112). Schildern Sie, um welche Vogelart es sich handelt, beschrieben Sie den Fundort möglichst genau und hinterlassen Sie für Rückfragen eine Rufnummer.

Geflügelhaltende Personen

Wenn Sie Geflügel halten, sollten Sie die Tiere in geschlossenen Ställen halten und dort füttern. Ein etwaiger Auslauf sollte überdacht sein. Bevor Sie den Stall betreten sollten Sie unbedingt Ihre Schuhe wechseln.

Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt Vogelgrippe im Downloadbereich und in der Pressemeldung vom 16.01.2025.

Formulare und Merkblätter

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