Voraussetzung für die Gesundheit der Tiere und indirekt über vom Tier stammende Lebensmittel für die Gesundheit der Menschen, sind einwandfreie Futtermittel. Das Veterinäramt überwacht, gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Mischen von Futtermitteln, Lagerung).
Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, muss sich als Futtermittelunternehmer beim Veterinäramt registrieren lassen. Der Einsatz von Futtermitteln beim Tierhalter von Lebensmittel liefernden Tieren wird vom Veterinäramt überwacht. Durch die Futtermittelüberwachung in den landwirtschaftlichen Betrieben wird die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften kontrolliert und geprüft. Es werden regelmäßig Futtermittelproben entnommen, die von den Chemischen Veterinäruntersuchungsämtern untersucht werden.