Als Abwasser bezeichnet man Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Schmutzwasser ist Wasser, das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde. Dazu gehört auch der typische häusliche Gebrauch in der Dusche, Küche oder im Bad. Das von befestigten Flächen wie Straßen und Dächern anfallende Niederschlagswasser gilt erst dann als Abwasser, wenn es gesammelt wird und abfließt.
Im Normalfall wird das gesamte Abwasser der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Diese wird in Essen von den Stadtwerken Essen AG betrieben. Bei Störungen an der Kanalisation wenden Sie sich bitte an den Kanalnetzbetreiber.
Einige Gewerbebetrieb produzieren Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen. Für diese Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Diese kann bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Auch die Einleitung von Abwasser von Fassadenreinigungen ist anzeigepflichtig.
Nach der Sammlung des Abwassers in der Kanalisation gelangt dieses zu Kläranlagen, in denen es gereinigt wird. Bei einigen Häusern in ländlichen Gebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich. Dort kommen Kleinkläranlagen zum Einsatz, die das Abwasser direkt auf dem Grundstück reinigen.