Abwasserbehandlungsanlagen

Bei dem Bau von Abwasserbehandlungsanlagen müssen die in den Anhängen zur Abwasserverordnung genannten Anforderungen gemäß dem Stand der Technik sichergestellt sein. Hierzu ist in fast allen Fällen der Einsatz von speziellen Abwasserbehandlungsanlagen erforderlich.

Anlagen, die der Bauart nach zugelassen sind, sind genehmigungsfrei. Alle anderen Abwasserbehandlungsanlagen (z. B. Neutralisations-, Emulsionsspalt-, Ultrafiltrations-, Adsorbtions- und Flockungsanlagen) unterliegen der Genehmigungspflicht.

Auch hier ist für das Stadtgebiet Essen in aller Regel die Untere Wasserbehörde Essen zuständig.

Indirekteinleiter, Abwasserbehandlungsanlagen

N.N.

1. Sachbearbeiter, Gewerbliche Abwasser

Herr Erbing, Frank

Indirekteinleiter, Abwasserbehandlungsanlagen

N.N.

1. Sachbearbeiter, Gewerbliche Abwasser

Herr Erbing, Frank
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