Die Benutzung von Gewässern benötigt eine Erlaubnis. Zu den Benutzungen zählen Einleitungen in ein Gewässer, die Entnahme von Wasser aus einem Gewässer oder auch die Durchführung von Veranstaltungen auf Gewässern. Es wird empfohlen bei jeder Maßnahme, die ein Gewässer betrifft die Untere Wasserbehörde zu fragen, ob einer Erlaubnis notwendig ist. Die notwendige Erlaubnis kann bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Für die Errichtung von Bauwerken und anderen Anlagen an Gewässern besteht eine Genehmigungspflicht. Diese Genehmigung ist mit der Baugenehmigung für ein Haus vergleichbar. Es soll sichergestellt werden, dass Bauwerke und andere Einrichtungen keine negativen Einflüsse auf das Gewässer haben und auch im Hochwasserfalle keine Gefahr darstellen. Relevante Anlagen können Brücken, Stauwerke, Anlegestellen, Treppen und Mauern sein, aber auch Zäune, Baum- und Strauchpflanzungen oder die Verlegung von Rohrleitungen, Dükern und Kabelleitungen. Die notwendige wasserrechtliche Genehmigung kann bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.