Bei allen Wahlen
Wenn ich wählen will, muss ich in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.
In das Essener Wählerverzeichnis wird automatisch eingetragen, wer zur jeweiligen Wahl die genannten Bedingungen erfüllt.
Ich darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein, indem mir das Wahlrecht durch eine Gerichtsentscheidung aberkannt worden ist.