20.12.2022, 9:35 Uhr:
Land NRW verlängert Coronaverordnungen: aktualisierte Regelungen ab Freitag, 23. Dezember: Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Regelungen bis vorerst 31. Januar 2023 verlängert. In diesem Zuge wurden neben der Corona-Schutzverordnung auch die Corona-Test- und Quarantäneverordnung sowie die Corona-Teststrukturverordnung aktualisiert. Die angepassten Regelungen gelten ab Freitag, 23. Dezember.
Ab dann benötigen Besucher*innen von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Justizvollzugsanstalten für den Zutritt keine gesonderten Testnachweise durch Teststellen mehr: Es reicht ein vor dem Besuch gemachter Selbsttest. Eine mündliche Versicherung über dessen Durchführung genügt. In begründeten Zweifelsfällen und wenn Menschen Symptome haben, kann die Einrichtung vor Ort jedoch einen beaufsichtigten Kontrolltest verlangen. Versicherungen über einen Selbsttest sowie Immunisierungs- und Testnachweise müssen die Einrichtungen zudem künftig nur noch stichprobenartig kontrollieren.
In Hinblick auf die 5-tägige Isolierung bei einem coronapositiven PCR- oder Schnelltest hat das Land ergänzt, dass es sich um fünf volle Tage ab dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests handeln muss, nach denen Betroffene die Isolation beenden können. Dabei ist weiterhin kein Freitesten mehr nötig.
Für Beschäftigte, die einer Testpflicht unterliegen (nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz oder § 4 Coronaschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung), gilt ein berufliches Tätigkeitsverbot in den entsprechenden Einrichtungen künftig nicht erst im Anschluss an die Isolation. Es greift ab 23. Dezember unmittelbar mit Vorliegen eines positiven Coronaschnelltests oder PCR-Tests.
Das Tätigkeitsverbot endet mit Vorliegen eines negativen Coronaschnelltests sowie eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis oder einem CT-Wert über 30. Ab kommendem Freitag ist auch ein beaufsichtigter Selbsttest im Rahmen der Beschäftigtentestung ausreichend, wenn das Ergebnis bescheinigt wird. Ist das Ergebnis des Tests positiv und ist der CT-Wert im Falle eines PCR-Tests unter oder gleich 30, darf frühestens nach 24 Stunden ein erneuter Test zur Beendigung des Tätigkeitsverbotes erfolgen. Der Testnachweis ist weiterhin der jeweils für den Betrieb beziehungsweise die Einrichtung verantwortlichen Person vorzulegen. Eine gesonderte Anordnung ist weder für die Feststellung des Beginns noch des Endes des Tätigkeitsverbots erforderlich.
Regelungen für den Alltag
Isolations- und Quarantänevorschriften
Mehr zu Testungen und Teststellen
19.12.2022, 13 Uhr:
Aktuelle Impfquote für Essen: In Essen sind (Stand: 19.12.) 465.112 Personen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 79,86 Prozent), 444.100 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 76,25 Prozent). Darüber hinaus wurden 355.396 Auffrischungsimpfungen (Impfquote: 61,02 Prozent) und 103.338 Viertimpfungen (Impfquote: 17,74 Prozent) durchgeführt (Quelle: RKI).
15.12.2022, 10:55 Uhr:
Statistische Aufbereitung der Corona-Situation in Essen: Das Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen hat erneut aktuelle Daten zur Corona-Situation in Essen aufbereitet. Die Auswertung ermöglicht einen differenzierten Blick auf die monatliche Entwicklung der infizierten Personen sowie auf Testungen. Darüber hinaus stellt sie einen Bezug zur Bevölkerung in Essen her. Die Mitarbeiter*innen werteten zurückliegende Daten einschließlich des Monats November aus. Die Informationen stehen tabellarisch sowie grafisch aufbereitet zur Verfügung. Damit liegt für die Stadt Essen eine systematische statistische Aufbereitung vor.
Zur Statistik: Covid-19-Situation in Essen, Stand: 01.12.2022 (pdf, 1586 kB)
Zu sämtlichen Statistiken der Vormonate
13.12.2022, 9:20 Uhr:
Aktuelle Impfquote für Essen: In Essen sind (Stand: 12.12.) 465.097 Personen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 79,86 Prozent), 444.094 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 76,25 Prozent). Darüber hinaus wurden 355.309 Auffrischungsimpfungen (Impfquote: 61,01 Prozent) und 102.192 Viertimpfungen (Impfquote: 17,55 Prozent) durchgeführt (Quelle: RKI).
13.12.2022, 8:05 Uhr:
Abschlussbilanz: über 107.000 Corona-Schutzimpfungen bei städtischen Impfaktionen: Im Rahmen aller städtischen Impfaktionen, die allen impfberechtigten Bürger*innen zugänglich waren und im Vorfeld von der Stadt Essen angekündigt wurden, erfolgten seit Juli 2021 insgesamt 107.326 Impfungen. Davon entfallen 6.540 Impfungen auf Kinder.
Zuletzt organisierte die Stadt Essen vom 14. November bis 11. Dezember sieben Impfaktionen an zwei Standorten. Dabei erhielten insgesamt 333 Bürger*innen ab 12 Jahre ihre Corona-Schutzimpfung: 328 von ihnen bekamen einen mRNA-Impfstoff, fünf weitere Personen den proteinbasierten Impfstoff von Novavax. Insgesamt 310 Personen erhielten den an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff.
Die Mitarbeiter*innen in den städtischen Impfstellen im Altenessener Marienhospital und in der Theaterpassage in der Innenstadt führten insgesamt fünf Erstimpfungen und 14 Zweitimpfung durch. Darüber hinaus holten sich 44 Essener*innen die erste Booster-Impfung ab und 270 Personen die zweite Auffrischimpfung.
Die letzte städtische Impfaktion fand am Samstag, 10. Dezember, in der Impfstelle im Essener Zentrum statt. Damit folgt die Stadt Essen dem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. November und hat ihr Angebot für Corona-Schutzimpfungen komplett eingestellt. Interessierte Bürger*innen können sich weiterhin in Arztpraxen sowie in einigen Apotheken impfen lassen.
Zum Informationsangebot rund um Themen in Zusammenhang mit dem Coronavirus
06.12.2022, 12:15 Uhr:
Aktuelle Impfquote für Essen: In Essen sind (Stand: 05.12.) 465.080 Personen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 79,85 Prozent), 444.071 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 76,24 Prozent). Darüber hinaus wurden 355.255 Auffrischungsimpfungen (Impfquote: 60,99 Prozent) und 101.250 Viertimpfungen (Impfquote: 17,38 Prozent) durchgeführt (Quelle: RKI).